Welche Maßnahmen müssen zur Anzeige eines Fischsterbens, das durch eine Umweltverschmutzung hervorgerufen wurde, eingeleitet werden?

Jüngste Beispiele von Umweltverschmutzungen an unseren gepachteten Fließgewässerabschnitten der Beke und Nebel in Naturschutzgebieten zeigen, wie brandaktuell diese Thematik ist! Viele wissen nicht, was zu tun bzw. zu beachten ist, wenn ein Fischsterben festgestellt wird. Unsere Angler haben sicherlich alle schon mal etwas davon gehört, aber einiges ist wieder in Vergessenheit geraten. Daher möchte der Landesanglerverband M-V e.V. noch einmal zusammenfassen, was bei der Anzeige eines Fischsterbens im Wesentlichen zu beachten ist.

Als erstes eine Unterscheidung von Umweltbedingtem und Erregerbedingtem Fischsterben.

Umweltbedingtes Fischsterben (Gewässerverschmutzung)

  • Fische sterben massenhaft in kürzester Zeit
  • betroffen ist der gesamte Fischbestand in der Reihenfolge der Empfindlichkeit der Fischarten

Erregerbedingtes Fischsterben (Fischkrankheit)

  • Verluste über längeren Zeitraum
  • Nur eine bestimmte Fischart oder Altersklasse
  • In natürlichen, extensiv bewirtschafteten Gewässern sehr selten

Verfahrensablauf bei einem Fischsterben

  • Sofort die zuständige Wasserschutzpolizeidienststelle oder während der Dienstzeiten die Untere Wasserbehörde des Landkreises sowie den Amtsveterinär informieren, um das Fischsterben anzuzeigen. Telefonnummern siehe nachfolgenden Kasten.
  • LAV MV e.V. benachrichtigen.
  • Es müssen so schnell wie möglich durch die zuständigen Amtspersonen Wasserproben entnommen werden, und zwar an der vermutlichen Einleitungsstelle, wenn diese nicht gleich auszumachen ist, dort wo sich die toten Fische befinden, sowie oberhalb und unterhalb in einem unbeeinträchtigten Gewässerbereich.
  • Wenn in Fließgewässern die Einleitungsstelle nicht bekannt ist, sind dort Wasserproben zu entnehmen, wo sich die Schadstoffe wahrscheinlich gerade befinden. Grundsätzlich von entscheidender Bedeutung ist diefrühestmögliche Probeentnahme im Gewässer, ansonsten ist die Schadstoffwelle abgeflossen und ein Nachweis des Verursachers unmöglich.
  • Für die Schadensermittlung muss eine professionelle Dokumentation erfolgen, in der die betroffenen Fischarten und -größen dokumentiert werden. Wenn möglich, sind die Einleitungsstelle und die toten Fische zu fotografieren oder besser zu filmen. Außerdem sollten Besonderheiten wie unnatürlicher Geruch, Wasserverfärbungen, Schaumbildung und Ablagerungen beschrieben werden, um möglichst viele Fakten zu sammeln.
  • Aufschluss über die Situation kann auch das Makrozoobenthos (Kleinlebewesen) geben, dieses reagiert je nach Art sehr empfindlich auf veränderte Wasserparameter (biologische Gewässergüte Bestimmung).
  • Sehr hilfreich ist es außerdem, das Umfeld genauer zu beobachten, wenn der Grund des Sterbens nicht erkennbar ist.
  • Sind beispielsweise Landwirte beim Ausbringen von Gülle, treten Sickersilosäfte, Gärreste aus Biogasanlagen, ungeklärte Abwässer aus oder finden bauliche Maßnahmen in unmittelbarer Gewässernähe statt, sollte diese Angelegenheit näher betrachtet werden.
  • Unbedingt sollte man warten bis die Beamten der Wasserschutzpolizei oder der unteren Wasserbehörde vor Ort sind, damit man die Proben übergeben und die Beobachtungen genau und zeitnah schildern kann.
  • Ist der Verursacher ermittelt, kommt in der Regel auch seine Versicherung für den entstanden Schaden auf. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Pächter des Fischereirechtes von Anfang an richtig reagiert.  

Abschließend möchten wir nochmals darauf hinweisen: Der Amtstierarzt entscheidet, ob und wie die toten Fische zu entsorgen sind. Für die Entsorgung der toten Fische sind die Abfallbehörden der zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte verantwortlich.

Deshalb ist es wichtig, sich die toten Fische nicht durch Einsammeln anzueignen, sonst ist man selbst zur Entsorgung verpflichtet.

WasserschutzpolizeiinspektionTelefonnummer
Rostock0381/127040
Sassnitz038392/3080
Schwerin0385/555760
Plau038735/138790
Dömitz038758/22164
Stralsund03831/26140
Ribnitz-Damgarten03821/875236
Waren03991/74730
Neubrandenburg0395/5666785
Wismar03841/25530
Wolgast03836/23720
Greifswald03834/840099
Ückermünde039771/24218
Landkreise, kreisfreie Städte Telefonnummer
Schwerin0385/5450
Hansestadt Rostock0381/3810
Landkreis Rostock03843/7550
Nordwestmecklenburg03881/7220
Ludwigslust-Parchim03871/7220
Mecklenburgische-Seenplatte0395/570870
Vorpommern-Rügen03826/590
Vorpommern-Greifswald03973/2550

LAV M-V e.V.
Mario Voigt / Marko Röse